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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Ein umfassender Leitfaden

Lohnfortzahlung

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gehört zu den wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen in Deutschland. Sie schützt Arbeitnehmer vor finanziellen Einbußen, wenn sie aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung ihre Arbeit nicht ausführen können. Doch wie funktioniert die Lohnfortzahlung genau, welche Ansprüche haben Arbeitnehmer und was müssen Arbeitgeber beachten? 

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besagt, dass ein Arbeitnehmer weiterhin sein Gehalt erhält, wenn er aufgrund einer Krankheit vorübergehend nicht arbeiten kann. Diese Regelung soll verhindern, dass Arbeitnehmer bei einer Erkrankung in finanzielle Not geraten. Die Grundlage für die Lohnfortzahlung ist das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), das in Deutschland festlegt, unter welchen Bedingungen und für wie lange ein Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung hat.

Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, der gesetzlich krankenversichert ist und länger als vier Wochen im selben Unternehmen beschäftigt ist, Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Lohnfortzahlung wird in der Regel für einen Zeitraum von sechs Wochen gewährt. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit nicht in der Lage ist, seine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Krankheit selbstverschuldet oder nicht selbstverschuldet ist.

Ausnahmen und Besonderheiten:

Wie lange wird gezahlt?

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz hat der Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung für eine Dauer von maximal sechs Wochen. Diese sechs Wochen gelten für jede Erkrankung, die im Laufe eines Jahres auftritt. Nach Ablauf der sechs Wochen kann der Arbeitnehmer weiterhin krankgeschrieben sein, aber die Entgeltfortzahlung endet. Stattdessen erhält der Arbeitnehmer Krankengeld von seiner Krankenkasse, das in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens beträgt, jedoch einen Höchstbetrag nicht überschreiten darf.

Wichtige Punkte zur Dauer:

Wie hoch ist die Lohnfortzahlung?

Die Höhe der Lohnfortzahlung entspricht grundsätzlich dem regelmäßigen Bruttolohn des Arbeitnehmers. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, das Gehalt für die Dauer der Lohnfortzahlung in voller Höhe zu zahlen. Es sei denn, es gibt abweichende Vereinbarungen im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. Der Arbeitnehmer erhält in dieser Zeit also sein volles Entgelt, als würde er arbeiten.

In Ausnahmefällen können jedoch auch Regelungen existieren, die von der Standardregelung abweichen, beispielsweise bei geringfügiger Beschäftigung oder im Rahmen von befristeten Verträgen. Hier können andere Höhe- und Berechnungsgrundlagen zur Anwendung kommen.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leistet?

Sollte der Arbeitgeber die Zahlung im Krankheitsfall verweigern oder nicht rechtzeitig zahlen, kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten. In erster Instanz ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden und, wenn notwendig, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Wenn der Arbeitgeber dennoch nicht zahlt, kann der Arbeitnehmer auf rechtlichem Weg seine Ansprüche durchsetzen, indem er eine Klage auf Entgeltfortzahlung erhebt.

Im Falle von grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten des Arbeitnehmers, etwa bei einer Krankheit, die durch Drogenkonsum oder Alkoholmissbrauch verursacht wurde, kann der Arbeitgeber die Zahlung unter Umständen verweigern.

Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss schnellstmöglich nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Diese Bescheinigung muss den Grund der Erkrankung und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit beinhalten. Erfolgt dies nicht, kann der Arbeitgeber die Zahlung verweigern.

Der Arbeitnehmer muss zudem alles tun, um schnellstmöglich wieder gesund zu werden und die Arbeitsfähigkeit wiederzuerlangen. Dazu gehört unter anderem, die vom Arzt empfohlenen Maßnahmen zu ergreifen.

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