Fürsorgepflicht Arbeitgeber zählt zu den zentralen Grundsätzen des Arbeitsrechts und beschreibt die rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers, die Rechte, Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu schützen. Sie leitet sich aus § 241 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ab und bildet eine der wichtigsten Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Im Kern bedeutet sie, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, alle zumutbaren Maßnahmen zu ...