Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stellt eine zentrale rechtliche Grundlage zum Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsleben dar. Es wurde im Jahr 2006 in Deutschland eingeführt, um die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie umzusetzen. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aufgrund bestimmter Merkmale zu verhindern und ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Arbeitgeber sind verpflichtet, sämtliche Entscheidungen im Arbeitsverhältnis frei von Diskriminierung zu treffen, um die ...