46,8 % der Tarifbeschäftigten erhalten 2023 Urlaubsgeld

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Fast die Hälfte aller Tarifbeschäftigten in Deutschland (46,8 %) erhalten im Jahr 2023 Urlaubsgeld. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, bekommen sie durchschnittlich 1 602 Euro brutto für die Urlaubskasse. Das sind 4,1 % oder 63 Euro mehr als im Vorjahr (1 539 Euro). Im Vergleich dazu erhöhten sich die Preise für Pauschalreisen von Mai 2022 bis Mai 2023 um 13,6 %. Mit durchschnittlich 1 648 Euro erhalten Tarifbeschäftigte in Westdeutschland rund 41 % oder 479 Euro mehr Urlaubsgeld als Tarifbeschäftigte in Ostdeutschland (1 169 Euro).

Bei Betrachtung der einzelnen Branchen, in die jeweils mehrere Tarifverträge einfließen können, fällt sowohl die Höhe des tariflich vereinbarten Urlaubsgelds als auch der Anteil der Tarifbeschäftigten, für die ein Anspruch auf Urlaubsgeld tarifvertraglich vereinbart ist, sehr unterschiedlich aus. Das höchste tarifliche Urlaubsgeld erhalten die Tarifbeschäftigten im Jahr 2023 im Bereich „Informationsdienstleistungen“. Von den hier durchschnittlich gezahlten 3 615 Euro profitieren allerdings nur 35,4 % der Tarifbeschäftigten. Ebenfalls deutlich über dem Durchschnitt liegt das tarifliche Urlaubsgeld unter anderem in den Bereichen „Gewinnung von Erdöl und Erdgas“ mit 3 138 Euro und „Maschinenbau“ mit 2 889 Euro. In beiden Bereichen wird das Urlaubsgeld an alle Tarifbeschäftigten gezahlt.

Nahe am Durchschnitt liegt das tarifliche Urlaubsgeld beispielsweise in den Bereichen „Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten“ (1 610 Euro) und „Herstellung von Möbeln“ (1 606 Euro). In diesen beiden Bereichen erhalten 63,6 % beziehungsweise 83,1 % der Tarifbeschäftigten Urlaubsgeld.

Das niedrigste Urlaubsgeld erhalten die Tarifbeschäftigten im Bereich „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“. Hier erhalten nahezu alle Tarifbeschäftigte (98,7 %) ein Urlaubsgeld in Höhe von durchschnittlich 325 Euro. Auch im Bereich „Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten“ gibt es mit 350 Euro ein unterdurchschnittliches Urlaubsgeld. Hier haben 76,3 % der Tarifbeschäftigten einen Urlaubsgeldanspruch. In der Branche „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ erhalten die Tarifbeschäftigten kein Urlaubsgeld.

Methodische Hinweise:

Die Höhe des Urlaubsgeldes wird unterschiedlich in Tarifverträge eingebracht. Es kann zum einen ein fester Betrag festgelegt werden und zum anderen ein prozentualer Anteil des Bruttoverdienstes. Eine Erhöhung des Urlaubsgeldes kann daher aus einem tatsächlich höheren Festbetrag des Urlaubsgeldes resultieren oder indirekt durch die Erhöhung der Bruttoverdienste.

Die Auswertungen zum Urlaubsgeld basieren auf den Lohn-, Gehalts- und Entgelttarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen, die auch zur regelmäßigen Berechnung der Tarifindizes erfasst werden.

Bei der Berechnung des Durchschnittes zum Urlaubsgeld werden nur die Tarifverträge einbezogen, bei denen ein Urlaubsgeld gezahlt wird. Nicht als Urlaubsgeld gezählt werden Jahressonderzahlungen („Weihnachtsgeld“).

Weitere Informationen:

Detaillierte Ergebnisse nach Wirtschaftszweigen sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite „Tarifverdienste, Tarifbindung“ für Deutschland, Westdeutschland und die Ostdeutschland verfügbar. Informationen zu Branchentarifverträgen können über unsere Tarifdatenbank abgerufen werden.

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