Das einfache Arbeitszeugnis: was es genau ausmacht

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einfaches Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisse sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeitswelt. Sie dienen als schriftliche Bestätigung der geleisteten Arbeit und Leistung eines Arbeitnehmers während seiner Beschäftigung. Es gibt verschiedene Arten von Arbeitszeugnissen, darunter das einfache Arbeitszeugnis, das qualifizierte Arbeitszeugnis und das Zwischenzeugnis. In diesem Ratgeber werden wir die Unterschiede zwischen diesen drei Arten von Arbeitszeugnissen erläutern.

Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält ausschließlich die wichtigsten Informationen über das Arbeitsverhältnis und ist üblicherweise nicht länger als eine DIN A4 Seite. Es beinhaltet in der Regel im Gegensatz zum qualifizierten Arbeitszeugnis keine Bewertungen der Leistungen oder Fähigkeiten des Arbeitnehmers. Wenn eine solche Bewertung enthalten ist, dann sind die Formulierungen oft standardisiert und folgen einem bestimmten Muster. Die Bewertungen der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers erfolgen auf einer Skala von sehr gut bis ungenügend. 

Es wird in der Regel für Arbeitnehmer ausgestellt, die nur für kurze Zeit beschäftigt waren oder für Arbeitnehmer, die keine höheren Verantwortlichkeiten hatten. Ein einfaches Arbeitszeugnis ist auch eine übliche Form des Arbeitszeugnisses für Praktikanten und Auszubildende.

Das Zwischenzeugnis wird während der Beschäftigung ausgestellt. Es wird vorwiegend auf Wunsch des Arbeitnehmers ausgestellt, um eine Einschätzung der eigenen Leistungen zu erhalten oder um es bei einer Bewerbung für eine neue Stelle vorlegen zu können. Das Zwischenzeugnis kann auch ausgestellt werden, wenn ein Arbeitnehmer die Abteilung oder das Unternehmen wechselt.

Der Hauptunterschied zwischen einem einfachen Arbeitszeugnis, einem qualifizierten Arbeitszeugnis und einem Zwischenzeugnis besteht also in der Tiefe der Informationen und Bewertungen, die im Arbeitszeugnis enthalten sind.

Aufbau eines einfachen Arbeitszeugnisses

Ein einfaches Arbeitszeugnis sollte folgende Angaben enthalten:

  1. Angaben zur Person des Arbeitnehmers: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Eintrittsdatum und Austrittsdatum.
  2. Beschreibung der Tätigkeiten: Eine kurze Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten des Arbeitnehmers, um seine/ihre Rolle im Unternehmen zu verdeutlichen.
  3. Leistungsbeurteilung: Eine Bewertung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kann enthalten sein, muss aber nicht. Ein einfaches Arbeitszeugnis beinhaltet in der Regel keine ausführliche Bewertung der Leistungen des Arbeitnehmers.
  4. Dankesworte in der Schlussformel: Eine Abschlussformel mit Dankesworten und guten Wünschen für die Zukunft des Arbeitnehmers.
  5. Unterschrift: Es sollte vom Arbeitgeber unterschrieben werden. Die Unterschrift sollte zusammen mit dem Namen und dem Firmennamen des Arbeitgebers aufgeführt werden.

Eine Vorlage könnte beispielsweise so aussehen:

Herr/Frau [Name des Arbeitnehmers], geboren am [Geburtsdatum], war bei uns vom [Eintrittsdatum] bis zum [Austrittsdatum] als [Berufsbezeichnung] beschäftigt.

Zu den Aufgaben von Herrn/Frau [Name des Arbeitnehmers] gehörten unter anderem:

[Liste der ausgeübten Tätigkeiten]

Herr/Frau [Name des Arbeitnehmers] erledigte diese Aufgaben mit Sorgfalt und Zuverlässigkeit. Wir bedanken uns für die geleistete Arbeit und wünschen Herrn/Frau [Name des Arbeitnehmers] für die Zukunft alles Gute.

[Ort], den [Datum]

[Unterschrift des Arbeitgebers]

[Name des Arbeitgebers]

[Firmenname]

Wichtig: Die Schlussformel kann auch als Referenz für zukünftige Arbeitgeber des Arbeitnehmers dienen. Obwohl die Schlussformel in einem einfachen Arbeitszeugnis nicht so ausführlich ist wie in einem qualifizierten Arbeitszeugnis, ist es also dennoch wichtig, dass sie freundlich und positiv formuliert ist, um dem Arbeitnehmer ein gutes Gefühl zu geben und ihm zu zeigen, dass seine Arbeit geschätzt wird.

Einfaches Arbeitszeugnis: Dies gilt es zu beachten

Ein einfaches Arbeitszeugnis ist in jedem Fall für Arbeitnehmer sehr wichtig, da es bei der Suche nach neuen Beschäftigungsmöglichkeiten oft eine wichtige Rolle spielt. So sollten Arbeitnehmer darauf achten, dass sie ein qualitativ hochwertiges Zeugnis erhalten, das ihre Leistungen und Fähigkeiten angemessen darstellt.

Generell gilt, dass ein Arbeitnehmer das Recht hat, ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Denn der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet ein Zeugnis auszustellen, wenn ein Arbeitnehmer dies verlangt. So darf ein Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis nicht verweigern oder zurückhalten, es sei denn, es gibt besondere Umstände wie eine laufende Untersuchung oder rechtliche Auseinandersetzungen.

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