Jason Heinen: Wie wir unsere Probleme in der Fachkräfteanwerbung lösen

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Eigentlich sollte es im Interesse des Gesetzgebers sein, den bundesweiten Fachkräftemangel im Pflegebereich endlich zu lösen – entsprechende Ansätze zeigen sich jedoch bisher als äußerst wirkungslos und schwerfällig. In Kooperation mit Rechtsanwalt Stefan Crauser arbeitet der Personalexperte Jason Heinen von der Saisy Professionals GmbH täglich daran, derartige Missstände zu beheben und die Integration ausländischer Arbeitnehmer zu vereinfachen. In welchen Bereichen hierbei dringender Handlungsbedarf besteht, erfahren Sie im Folgenden.

Mangelnde Kapazitäten, Abstriche bei der Betreuung und fragwürdige Arbeitsbedingungen – die Folgen des anhaltenden Fachkräftemangels in der Pflege sind weiterhin gravierend. Um Abhilfe zu schaffen, wurde im Juli 2018 von der damaligen Großen Koalition die „Konzertierte Aktion Pflege“ ins Leben gerufen. Damals wollte man den vorherrschenden Personalengpässen entgegenwirken, indem man das Aufenthaltsgesetz um das beschleunigte Fachkräfteverfahren ergänzte, so Jason Heinen. Nach Vorstellung des Gesetzgebers sollten die Verfahren in einem zeitlichen Rahmen von viereinhalb bis sechs Monaten erfolgreich bearbeitet werden: vom Abschluss der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Ausländerbehörde bis zur Aushändigung des nationalen Visums durch die Botschaft. „Der Fachkräftemangel bei den Ausländerbehörden und den Auslandsvertretungen sowie die Stilblüten des Föderalismus führen leider dazu, dass dieses Fristen-Regime nicht eingehalten werden kann“, erklärt Jason Heinen, Geschäftsführer der Saisy Professionals GmbH.

Jason Heinen optimiert die Integration von Fachkräften aus dem Ausland

„All das ist vor allem zum Nachteil der beteiligten Antragsteller. Schließlich sieht das Gesetz keine Rechtsfolge vor, wenn Fristen gnadenlos überschritten werden. Nur wenn sich daran grundlegend etwas ändert, können wir unsere Probleme in der Fachkräfteanwerbung dauerhaft lösen“, fügt der Personalexperte Jason Heinen hinzu. Seine Agentur Saisy Professionals GmbH mit Sitz in Aachen war eine der ersten privaten Vermittlungsagenturen in Deutschland, die konsequent auf die Durchführung des beschleunigten Verfahrens zur Anwerbung von Pflegepersonal gesetzt und somit Pionierarbeit geleistet hat. Zur Optimierung entsprechender Prozesse arbeitet Jason Heinen eng mit dem Rechtsanwalt Stefan Crauser zusammen. Er bearbeitet Vorgänge dieser Art bereits seit Einführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens zum 01.03.2020. Dabei lernte er gemeinsam mit den Ausländerbehörden, worauf es dabei unter Beachtung des Föderalismus ankommt und wo Optimierungsbedarf besteht.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren dank der Saisy Professionals GmbH: Diese Idee steckt dahinter

„Selbstverständlich gab es auch schon vorher Möglichkeiten, Fachkräfte aus dem Ausland in Deutschland zu beschäftigen. Der Weg dorthin war allerdings steinig und kompliziert“, erläutert Jason Heinen. Demnach war es zunächst notwendig, die Anerkennung der ausländischen Berufsabschlüsse in einem der 16 Bundesländer zu veranlassen, die Arbeitsmarktzulassung durch die Bundesagentur für Arbeit einzuholen und letztlich das Visum zur Einreise durch die jeweilige Auslandsvertretung zu erlangen. Neben dem bürokratischen Aufwand war dabei auch mit erheblichen Verzögerungen zu rechnen. So dauerte es mitunter bis zu 14 Monate, bis die entsprechende Fachkraft überhaupt einreisen durfte, erklärt der Gründer der Saisy Professionals GmbH.

Jason Heinen von der Saisy Professionals GmbH

Personalexperte Jason Heinen und das Team der Saisy Professionals GmbH rekrutieren hochqualifiziertes Pflegepersonal und IT-Spezialisten mit mehrjähriger Berufserfahrung aus dem Ausland.

In Kombination mit zahlreichen Änderungen im Aufenthaltsrecht zum Zwecke der Arbeitsmigration sollte das beschleunigte Fachkräfteverfahren all diese Vorgänge bündeln – und vor allem eine zügigere Abwicklung gewährleisten. Zentrale Akteurin hierbei ist die Ausländerbehörde. Sie schließt mit dem Arbeitgeber für die im Ausland angeworbene Fachkraft eine Vereinbarung ab. In diesem Kontext leitet sie auch die Anerkennung des Berufsabschlusses ein, so Jason Heinen von der Saisy Professionals GmbH. Darüber hinaus beteiligt sie die Bundesagentur für Arbeit am Verfahren. Und ist an dessen Ende für die Vorabzustimmung zur Visumserteilung durch die jeweilige deutsche Botschaft im Herkunftsland der Fachkraft zuständig.

Von personellen Problemen bis zu schwerfälligen Abläufen: Warum das beschleunigte Fachkräfteverfahren aktuell keine Lösung ist

„Was in der Theorie sinnvoll klingt, funktioniert in der Praxis aus verschiedenen Gründen noch nicht“, betont Jason Heinen. Besonders bedenklich sei dabei die massive Unterbesetzung der zentralen Stelle für die Fachkräfteeinwanderung eines Flächenbundeslandes. Ihretwegen könnten etliche beschleunigte Verfahren teils bis zu zweieinhalb Monate gar nicht erst bearbeitet werden. In der Folge wird oftmals erst mit einer solch enormen Verzögerung die vorgesehene Vereinbarung aufgesetzt und zur Unterschrift übersandt. „Bis zu diesem Zeitpunkt sind allerdings viele der Dokumente, die wir bereits besorgt haben, schon wieder veraltet und müssen aktualisiert werden“, bemängelt Jason Heinen.

Während sich manche Anerkennungsbehörden in den westlichen Bundesländern teilweise mit einfachen Farbkopien – beispielsweise des nationales Passes der jeweiligen Fachkraft – begnügen, verlangen die Ämter in den östlichen Bundesländern die Vorlage einer beglaubigten Kopie des kompletten Reisepasses. „Vielleicht will man einfach wissen, in welchem Land sich eine Fachkraft zuvor aufgehalten hat. Mit der Anerkennung hat dies natürlich nichts zu tun. Unverständlich wird es spätestens dann, wenn noch die Übersetzung des Passes verlangt wird. Natürlich von einem in Deutschland beeideten Übersetzer“, so Jason Heinen von der Saisy Professionals GmbH weiter.

Rechtsanwalt Stefan Crauser

Jason Heinen über notwendige Änderungen: So kann mit der Saisy Professionals GmbH Abhilfe geschaffen werden

„Zunächst können wir nur hoffen, dass die Behörden ihr Personal zeitnah aufstocken“, äußert sich Jason Heinen zu den Missständen. Erste Besserungsansätze seien aber bereits zu erkennen. Im Bereich der Berufsanerkennung definiert das Bundesgesundheitsministerium etwa mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz, welche Dokumente für die Berufsanerkennung in welcher Form vorzulegen sein werden. Hiervon soll nur bei begründeten Verdachtsfällen abgewichen werden können. Wann das Gesetz in Kraft treten wird, ist allerdings noch ungewiss. Bayern und Nordrhein-Westfalen haben ihre Vorgaben schon jetzt angepasst. Anstelle von aufwendig beglaubigten Unterlagen können einfache Farbkopien der universitären Ausbildung übersandt werden. Die Verfahren in Bayern sollen nun sogar digitalisiert abgewickelt werden, um Geld und Zeit zu sparen, so der Geschäftsführer der Saisy Professionals GmbH.

Es ist unerlässlich, dass die bislang notwendige Anerkennung in den nicht reglementieren Berufen wie dem Handwerk, der Industrie und dem Dienstleistungsgeschäft wegfallen.

Deutschland muss darüber hinaus erkennen, dass alle ausländischen Gesundheits- und Krankenpfleger und -pflegerinnen ein vierjähriges Studium absolviert haben. Es muss deshalb die Anerkennung der universitären Abschlüsse erleichtern. Nur unter diesen Umständen kann es gelingen, dem Fachkräftemangel innerhalb der Bundesrepublik dauerhaft entgegenzuwirken. „Gemeinsam mit Rechtsanwalt Stefan Crauser arbeiten wir jeden Tag hart daran, hieran mitzuwirken“, betont Jason Heinen.

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